Verkaufsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen.
Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Kaufverträge (AVB) gelten bei Kaufverträgen, Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen.
Die in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Kaufverträge verwendeten Begriffe bedeuten:
1. Verkäufer: KTM S.A. mit Sitz in Kostrzyn nad Odrą;
2. Käufer: Rechtsträger, der die andere Partei des Kaufvertrags bildet (Vertragspartner), die Lieferung abnimmt, Leistungsbezieher;
3. Ware: von der KTM S.A. verkaufte Erzeugnisse;
4. Leistungen: sämtliche vom Verkäufer zugunsten des Käufers im Zusammenhang mit dem geschlossenen Kaufvertrag erbrachte Leistungen.
Die vorliegenden Bedingungen für Kaufverträge bilden die einzige vertragliche Regelung, die für die Parteien hinsichtlich des Warenverkaufs und der Erbringung von Leistungen verbindlich ist. Andere oder den vorliegenden AVB widersprechende Bestimmungen entfalten keine Wirkung, es sei denn, dass die Parteien schriftlich (Wirksamkeitsvoraussetzung) etwas anderes vereinbart haben.
Jedwede allgemeine Bedingungen, die vom Käufer vorgestellt werden, sowie jedwede Broschüren, Kataloge, Bedienungsanleitungen und Flugblätter des Verkäufers sowie die Korrespondenz zwischen dem Käufer und Verkäufer werden keinerlei rechtliche Wirkung entfalten.
Der Abschluss eines gesonderten Kaufvertrags oder eines Vertrags über die Erbringung von Leistungen schließt die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Kaufverträge nur in dem Umfang aus, der in ihm auf anderweitige Weise geregelt ist.
Der Käufer kann seine Ansprüche gegen den Verkäufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an dritte Personen abtreten.
Falls sich einzelne Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen für Kaufverträge als mit dem geltenden Recht unvereinbar erweisen oder kraft eines Urteils des zuständigen Gerichts als unwirksam angesehen werden sollten, wird dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss haben. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die Bestimmung unter Wahrung der vorherigen Intention der Parteien entsprechend zu ändern.
II. Angebote sowie Auftragsbestätigung. Abschluss eines Kaufvertrags
Jedes vom Verkäufer abgegebene Angebot ist unverbindlich und bildet nur eine an den Käufer gerichtete Einladung, ein Kaufangebot abzugeben.
Jede Bestellung des Käufers, die gemäß dem Angebot oder auf andere Weise an den Verkäufer gerichtet wird, wird für den Verkäufer unverbindlich sein.
Ein Vertrag tritt im Zeitpunkt der schriftlichen Akzeptierung der Bestellung durch den Verkäufer in Kraft ("Auftragsbestätigung"). Eine Bestellung muss von Personen abgegeben werden, die zur Vertretung des Käufers berechtigt sind oder auf der Grundlage einer ihnen vom Käufer erteilten Vollmacht handeln.
Jedwede Einwände gegen eine Auftragsbestätigung des Verkäufers sollten unverzüglich, jedoch nicht später als am auf das Datum der Auftragsbestätigung folgenden Tag, vorgebracht werden.
Damit ein Kaufvertrag oder seine Änderungen wirksam sind, müssen alle diesbezüglichen Erklärungen, die zwischen den Parteien erfolgen, der anderen Partei schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder persönlich zugestellt werden.
III. Preis und Zahlungsbedingungen
Der im Angebot des Verkäufers genannte Preis gilt innerhalb der in ihm angegebenen Frist.
Die in den Verträgen genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer EXW Lager des Verkäufers oder genannter Versandort. Die Preise umfassen die Kosten für die Verladung der Ware im Lager des Verkäufers. Die Preise umfassen nicht die Kosten für den Transport sowie die Entladung, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart worden ist.
Falls nach Abschluss eines Vertrags unvorhergesehene Umstände eintreten, die eine Erhöhung des Preises der bestellten Ware begründen, insbesondere eine Zollerhöhung, eine Einführung zusätzlicher Zollgebühren, anderer öffentlich-rechtlicher Belastungen oder auch eine wesentliche Änderung der Transportkosten, ist der Verkäufer zu einer einseitigen Erhöhung des Preises der Waren in einem Maß berechtigt, das die tatsächliche Zunahme des Niveaus preisbildender Faktoren berücksichtigt.
Wenn der Preis in einer anderen Währung als PLN angegeben wird, wird davon ausgegangen, dass der Preis in PLN vereinbart wurde, wobei seine Umrechnung in Zloty gemäß dem mittleren Verkaufskurs der Polnischen Nationalbank für die jeweilige Währung vom Tag, der der tatsächlichen Warenherausgabe vorausgeht, oder vom Tag, an dem die von den Parteien vereinbarte Frist für die Warenherausgabe abläuft, erfolgt.
Der Verkäufer behält sich vor, dass beim Verkauf von Waren gemäß einem sog. theoretischen Gewichtsfaktor, bei dem das Gewicht der Ware nach ihrem Volumen festgestellt wird, das Gewicht der Ware auf der Grundlage theoretischer Gewichte, die in entsprechenden Normen bestimmt werden, festgelegt wird.
Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung von Forderungen für den Warenverkauf sowie die erbrachten Leistungen innerhalb der in der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer genannten Frist. Eine Zahlung gilt als im Augenblick der Gutschrift der Mittel auf dem Bankkonto des Verkäufers vorgenommen. Nach dem Ablauf der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen für eine verspätete Zahlung in der aktuell geltenden Höhe zu verlangen.
Wenn der Käufer seinen vertraglichen Zahlungspflichten nicht nachkommt oder ihre Erfüllung einstellt oder auch andere Umstände eintreten, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erschüttern, ist der Verkäufer berechtigt, eine sofortige Zahlung der sonstigen Verschuldung zu verlangen, auch wenn sie noch nicht fällig geworden ist. Der Verkäufer hat das Recht, weitere Lieferungen einzustellen sowie auszuführende Bestellungen zu annullieren.
IV. Herausgabe, Lieferung und Abnahme der Ware, Wareneigenschaften
Die von uns bestätigten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, ihre bindende Wirkung wird ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Die Lieferverpflichtungen des Verkäufers gelten unter dem Vorbehalt, dass der Verkäufer eine vollständige, fristgerechte sowie ordnungsgemäße Lieferung von seinen Lieferanten erhält.
Die fristgerechte Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Käufers ist Bedingung für die Einhaltung der Lieferfristen. Eine Lieferfrist beginnt nach Klärung aller Details bezüglich der Ausführung des Auftrags, nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags notwendigen Dokumente sowie nach Ausführung der dem Käufer obliegenden Aufgaben, insbesondere nach Eingang der vereinbarten Anzahlung, zu laufen.
Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware das Lager des Verkäufers oder den angegebenen Versandort zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen hat, oder wenn eine Information über die Versandbereitschaft dem Käufer übermittelt worden ist und die Ware aus vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht versandt werden kann.
Der Verkäufer behält sich vor, dass das Eigentum an der verkauften Ware erst im Augenblick der Zahlung des gesamten Preises an den Verkäufer auf den Käufer übergeht. Im Falle einer Verbindung oder Vermischung von Sachen werden die Parteien Miteigentümer der Gesamtheit sein.
Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware geht vom Verkäufer auf den Käufer im Augenblick der Verladung der Ware im Lager des Verkäufers auf das Fahrzeug des Käufers oder des Spediteurs, des Beförderungsunternehmens oder einer anderen die Transportleistung erbringenden Person über.
Der Käufer verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Untersuchung der Ware im Zeitpunkt der Abnahme, was ihre Menge, die Vereinbarkeit mit der technischen Spezifikation, die im Vertrag bestimmt ist, sowie eventuelle sichtbare Mängel angeht.
Im Handel übliche Abweichungen und auch die Lieferung einer branchenüblich größeren oder kleineren Menge sind zulässig und stellen keinen Verstoß dar. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt auch Flugrost nicht als Mangel.
Nach der Untersuchung der Waren wird ein Lieferschein unterzeichnet, der die Vereinbarkeit der Parameter der herausgegebenen Waren mit der im Vertrag bezeichneten technischen Spezifikation und das Fehlen von Mängeln bestätigt, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Waren im Zeitpunkt ihrer Abnahme entdeckt werden können. Der Käufer kann sich nicht der oben genannten Pflicht und den Folgen ihrer Nichtbeachtung entziehen, indem er sich auf eine übliche Handels- und Abnahmepraxis beruft. Wenn der Käufer die Ware auf irgendeine Weise verarbeitet, wird der Verkäufer von seiner Haftung für eine Unvereinbarkeit der abgenommenen Ware mit der Bestellung oder der Auftragsbestätigung befreit.
Der Verkäufer haftet nicht für Ware, die als "nicht vollwertige Materialien" gekennzeichnet ist. Der Käufer übernimmt das Risiko für die Zweckbestimmung und Verwendung der beim Verkäufer gekauften Ware.
Sämtliche Informationen bezüglich der Zweckbestimmung und Verwendung der vom Verkäufer angebotenen Ware werden lediglich als unverbindliche Auskunft erteilt und bilden keine Grundlage für Ansprüche in Bezug auf die Zweckbestimmung und die Verwendung einer konkreten Ware.
Der Verkäufer trägt keine Gewährleistung, wenn:
1. der Käufer die Ware verarbeitet hat.
2. Mängel der Ware während des Transports vom Lager des Verkäufers zum Ort der Abnahme der Ware durch den Käufer entstanden sind.
3. Mängel der Ware während ihrer Entladung entstanden sind.
4. der Käufer Reparaturen der Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommen hat.
Der Verkäufer wird von seiner Haftung für Mängel der Ware befreit, wenn diese durch ihre nicht ordnungsgemäße Herstellung durch den Produzenten verursacht werden. Die Parteien schließen in dieser Hinsicht auch eine Gewährleistungshaftung des Verkäufers aus.
Die Abgabe einer Reklamation befreit den Käufer nicht von der Pflicht, die ihm herausgegebene Ware zu bezahlen.
Im Falle eines Verzugs bei der Abnahme der Ware durch den Käufer hat der Verkäufer ein Recht auf Entschädigung.
V. Erfüllung eines Kaufvertrags. Haftung.
Wenn sich der Käufer mit der Zahlung irgendeiner Forderung verspätet, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag ohne Setzung einer zusätzlichen Frist zurückzutreten. Der Verkäufer haftet nicht für einen aus diesen Gründen entstandenen Schaden.
Die Bewertung der Finanzsituation des Käufers ist vollauf Sache des Verkäufers.
Der Verkäufer haftet nicht für eine nicht fristgerechte Warenherausgabe, wenn:
1. sich die Verspätung aus einer nicht fristgerechten Lieferung der Ware durch den Lieferanten der Ware an den Verkäufer ergibt,
2. die Verspätung durch eine Einstellung der Warenherausgabe durch den Verkäufer infolge eines Zahlungsverzugs verursacht wird.
Der Verkäufer hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dass er insoweit haftet, wenn die Gründe für den Rücktritt vom Kaufvertrag unabhängig vom Verkäufer sind und seinen Lieferanten betreffen.
VI. Schlussbestimmungen.
Im Falle einer eventuellen Streitigkeit verpflichten sich die Parteien, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um diese im Wege unmittelbarer Verhandlungen einvernehmlich zu lösen.
Falls eine einvernehmliche Streitbeilegung nicht möglich ist, wird über den Streit das allgemeine Gericht entscheiden, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist.
Auf in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelte Sachverhalte finden ausschließlich die geltenden Vorschriften des polnischen Rechts, insbesondere die des Zivilgesetzbuchs, Anwendung.